Nach einem von der Wettbewerbszentrale in Bad Homburg angestrebten aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts Hamm (OLG Hamm, Urteil vom 27.02.2018, Az. I-4 U 161/17) ist es in Deutschland nicht zulässig, den Begriff „Praxisklinik“ zu verwenden, wenn von der entsprechenden Einrichtung keine Möglichkeiten der stationären Versorgung vorgehalten wird.
Auf Grundlage dieses Urteils hat die Wettbewerbszentrale auch die bisherige My Perfect Hair Clinic GmbH abgemahnt, den Begriff der „Clinic“ in Deutschland zukünftig nicht mehr zu verwenden, wenn in den von uns genutzten Räumlichkeiten nur eine ambulante Versorgung ohne stationäre Aufnahme vorgesehen ist.
Aus diesem Grunde wechselt My Perfect Hair Clinic GmbH in Berlin mit sofortiger Wirkung den Namen in My Perfect Hair Transplant GmbH.
Da sich das Urteil nur auf Deutschland bezieht, werden unsere nicht-deutschen Gesellschaften den eingeführten Namen „My Perfect Hair Clinic“ weiter nutzen. Unter unserer Haupt-Domain www.myperfecthairclinic.com sind zukünftig alle Angebote von My Perfect Hair Clinic einzusehen. Unter www.myperfecthairtransplant.com wird ausschließlich über unser stationäres Angebot in Berlin informiert.